Die Erfolgsbeteiligung

Erfolg bedeutet für uns, wenn wir unser Ergebnis gegenüber den beiden Vorjahren verbessern. Dann sind die Voraussetzungen für eine Beteiligung am Erfolg gegeben. Kommt es zu einer Ausschüttung, wird diese anteilig in Abhängigkeit vom Bruttogehalt auf alle Mitarbeiter verteilt.


Vorteile:

  • Die Erfolgsbeteiligung wird zusätzlich zum Grundgehalt bezahlt
  • Entgeltumwandlung der Erfolgsbeteiligung auf die HORNBACH-Gutscheinkarte oder in das HORNBACH-Zeitwertkonto (bezahlte Freistellung vor dem Ruhestand durch angespartes Entgelt) ist möglich